Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um an Freizeiten und Zeltlagern der Jugendverbände teilnehmen zu können. Weitere Information, sowie eine Tabelle, ob Sie zuschussberechigt sind finden sie hier.
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